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Ersatzrichter/in am Jugendgericht
Das Kantonsgericht schreibt folgende Stelle aus: Ersatzrichter/in am Jugendgericht Aufgabe des Ersatzrichters ist es, den Jugendrichter bei Verhinderung, Ausstand und Überlastung zu ersetzen. Voraussetzungen Wählbar ist, wer Inhaber eines Anwalts- oder Notariatsdiploms ist. Inhaber eines Lizentiats, Masters oder Doktorats der Rechte oder eines gleichwertigen akademischen Titels sind wählbar, wenn sie den Nachweis einer hinreichenden praktischen Erfahrung erbringen. Kenntnisse und Erfahrung in der Jugendarbeit, insbesondere im Umgang mit straffälligen oder schwierigen Jugendlichen sind erwünscht. Muttersprache Deutsch, gute Kenntnisse der zweiten Amtssprache Stellenantritt 1. Dezember 2011 oder nach Vereinbarung Auskunft Das Generalsekretariat der Walliser Gerichte, Kantonsgericht, Sitten, erteilt auf Anfrage weitere Auskünfte (027 606 53 40). Die Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Kopien der Diplome und Zeugnisse sowie Foto) sind bis am 23. September 2011 (Datum des Poststempels) dem Kantonsgericht Wallis, z.Hd. Generalsekretariat, Postfach, 1950 Sitten Nord 2, zuzustellen. Der Generalsekretär der Walliser Gerichte Sitten, 1. September 2011 Walter Lengacher
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Mehr Infos unter |
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Gültigkeit des Angebots |
23.09.2011 |
Referenznummer |
100333 |
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